Geräteprüfungen nach DGUV-V3Nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften müssen alle ortsveränderlichen Betriebsmittel, die Angestellten und Kunden in gewerblichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden, in regelmäßigen Abständen einer technischen Prüfung unterzogen werden.Diese Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V3 (früher BGV-A3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt, um Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch schadhafte Elektrogeräte, und somit vor immensen wirtschaftlichen Personen- oder Sachschäden zu schützen. Brandversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn nachweislich ein Schaden durch defekte Elektrogeräte entstanden ist. Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls die Haftung aus, wenn durch solche Geräte eine Person zu Schaden oder gar zu Tode gekommen ist. Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften können mit Geldbußen bis zu 10.000,- € geahndet werden. Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Der Nachweis durch unsere Prüfprotokolle entbindet Sie von der Haftung. Wir prüfen Maschinen, Geräte und elektrische Anlagen nach DIN/VDE 0701 und 0702, DIN/VDE 0113, DIN/VDE 0100-600, sowie medizinische Geräte nach DIN/VDE 0751 |
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Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer, als die Kosten, die Ihnen bei einem Schaden entstehen werden. wir führen erst eine Sichtprüfung durch und machen dann mit einem speziellen Prüfgerät folgende Messungen:
und erstellen anschließend aus den eingelesenen Werten ein umfangreiches PC-Prüfprotokoll |
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Jedes Gerät erhält nach bestandener Prüfung anschließend
eine Prüfplakette, auf der die Gültigkeitsdauer ersichtlich ist Weitere Hinweise über die Prüfristen und die Preise für die Messungen können sie bei uns anfragen. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot |
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